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Leistung

Pferdekauf & Rückabwicklung

Versteckte Erkrankungen, charakterliche Auffälligkeiten oder Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften — wir prüfen Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.

Der Pferdekauf ist häufig mit vielen Emotionen und Kosten verbunden. Umso belastender ist es, wenn sich nach dem Kauf versteckte Erkrankungen, charakterliche Auffälligkeiten oder Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Eigenschaften zeigen. In solchen Fällen steht oft die Rückabwicklung des Kaufvertrags im Raum.

Wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragen rund um den Pferdekauf und prüfen für Sie, ob Ansprüche auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz bestehen, setzen Ihre Rechte außergerichtlich sowie vor Gericht konsequent durch. Bereits vor Abschluss des Kaufvertrags unterstützen wir Sie mit einer rechtssicheren Vertragsgestaltung und berücksichtigen die Ergebnisse der tierärztlichen Ankaufsuntersuchung sorgfältig. Wenn Sie als Käufer ein mangelhaftes Pferd zurückgeben möchten oder sich als Verkäufer gegen unberechtigte Forderungen verteidigen müssen: Wir vertreten Ihre Interessen mit Erfahrung, Klarheit und Nachdruck.

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Schwerpunkte

Im Detail

Viele Fragen beschäftigen sich mit dem Mängelgewährleistungsrecht bei Pferden, die im BGB wie eine Sache – also wie z. B. ein Auto – behandelt werden. Die häufigsten Fragen hier: handelt es sich um einen Mangel? War er bereits angelegt? Greifen die Gewährleistungsvorschriften? Was für weitergehende Schadensersatzansprüche habe ich? Verjährung?

Gerade beim Pferdekauf sind Verbraucherschutzrechte von größter Bedeutung. Aus der rechtlichen Einordnung des Pferdes als Sache ergibt sich immer wieder die Frage, ob die handelnden Personen Unternehmer oder Privatleute sind. Auch hier kann es sich um Nuancen handeln, die die Einordnung und damit die Entscheidung Ihres Falles beeinflussen!

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